Informationen für pflegende Angehörige

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen zumindest die Wichtigsten Informationen für pflegende Angehörige bereitstellen. Aus der Vielzahl der angebotenen Quellen haben wir deshalb Grundsätzliches aufgeführt, um Ihnen eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.


Thema: Das MDK-Gutachten

Das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse ist eine wahre Herausforderung für die Angehörigen. Nutzen Sie den nachstehenden Link, um sich über die einzelnen Module und deren Bewertung zu informieren https://service.pflege.de/pflegegradrechner . 


Thema: Soziale Absicherung

Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Was in früheren Zeiten selbstverständlich war, wünschen sich viele ältere Menschen auch heute noch: Auch dann, wenn sie bereits pflegebedürftig sind, möchte sie gerne ihren Lebensabend in ihrem langjährigen Zuhause verbringen und dabei von ihren erwachsenen Kindern betreut werden. Allerdings ist das heutzutage meist damit verbunden, dass pflegende Angehörige ihre Berufstätigkeit aufgeben oder zumindest stark einschränken müssen. Damit ihre Zukunft dennoch abgesichert ist, hat der Gesetzgeber für Pflegepersonen verschiedene Hilfsangebote vorgesehen.

Soziale Absicherung im Alter 

Wenn Angehörige die häusliche Betreuung einer pflegebedürftigen Person übernehmen und deshalb ihre Berufstätigkeit einschränken oder sogar ganz aufgeben, müssen sie in dieser Zeit nicht nur auf das entsprechende Einkommen verzichten. Auch ihr Beiträge zur Rentenversicherung fallen dadurch geringer oder ganz aus, was ihre eigene Situation im Alter deutlich verschlechtert. Damit diese Versorgungslücke nicht allzu groß wird, übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen für pflegende Angehörige zumindest einen Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber hinaus sind die Pflegepersonen gesetzlich unfallversichert und erwerben in dieser Zeit einen Anspruch darauf, bei einer Rückkehr in den Beruf durch Weiterbildungsmaßnahmen gefördert zu werden. Dadurch sind sie beispielsweise Eltern gleichgestellt, die wegen der Betreuung von Kindern zeitweise nicht berufstätig sind. Es gilt aber zu beachten, dass bei einer vollständigen Aufgabe der Berufstätigkeit der bisherige Krankenversicherungsschutz wegfällt und nur eine freiwillige Krankenversicherung möglich ist, bei der die Beitragszahlung vollständig selbst getragen werden müssen.

Notwendige Voraussetzungen 

Diese Regelungen greifen allerdings nur, wenn bei der pflegebedürftigen Person Pflegegrad 2 oder höher vorliegt. Außerdem müssen pflegende Angehörige an mindestens zwei Tagen pro Wochen für insgesamt nicht weniger als zehn Stunden die Betreuung des Pflegebedürftigen übernehmen. Die Wochenarbeitszeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis darf 30 Stunden nicht überschreiten. Das bedeutet aber auch, dass Angehörige auch dann in den Genuss der sozialen Absicherung kommen, wenn sie weiterhin eine Teilzeittätigkeit ausüben. Da Pflegebedürftige mit Pflegegrad zudem Pflegegeld beziehen, über das sie frei verfügen können, kann es durchaus sinnvoll und finanzierbar sein, zusätzlich eine 24-Stunden-Pflegekraft zu beschäftigen.


Thema: Alles rund um die Pflege

Auf diesen Seiten finden Sie eine Fülle von guten und ausführlichen Informationen über alles, was die Pflege von Angehörigen betrifft. Von Antrag stellen bis Zuschüsse beantragen: https://www.pflege-durch-angehoerige.de


Thema: Pflege zu Hause

Einen kurzen, informativen Überblick bietet das nachfolgende, kostenlose E-Book, welches Sie über den folgen Link aufrufen können: http://www.24-stunden-pflege.net/files/ebooks/pflege-zu-hause.pdf